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Empfehlungen zu einer möglichen Energiemangellage

Humberto Montero
CEO, Mitinhaber/Verwaltungsrat

Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, besteht aufgrund der aktuellen Lage die Befürchtung, dass es im kommenden Winter in der Schweiz oder in ganz Europa mindestens punktuell zu einer Energiemangellage, also zu Einschränkungen in der Versorgung mit Erdöl, Gas und elektrischer Energie kommen könnte. Damit dieses Risiko minimiert werden kann, aber gleichzeitig auch im Sinne einer nachhaltigen Reduktion des CO2-Ausstosses bitten wir Sie, präventiv folgendes zu beachten bzw. umzusetzen:

Allgemein

Setzen Sie die Energiespar-Empfehlungen vom Bund und Kantonen so weit wie möglich um und helfen Sie damit Ihre und die gemeinschaftlichen Energiekosten zu senken. Die entsprechenden Publikationen finden Sie auf der Website des Bundes unter www.nicht-verschwenden.ch

Elektrizität in Ihrem Mietobjekt

Die Versorgung der von Ihnen gemieteten Wohnung mit Strom ist durch eine separate Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Elektrizitätswerk geregelt. Somit ist bei einem Stromausfall in Ihrer Wohnung infolge einer möglichen Strommangellage das ansässige Elektrizitätswerk und nicht die Verwaltung zuständig. Machen Sie sich Gedanken, welche Ihrer elektronischen Geräte im Falle eines Stromausfalls nicht mehr funktionieren würden und was Sie persönlich für Massnahmen ergreifen müssen, damit Ihnen daraus keine Schäden entstehen (IT-Geräte, Tiefkühler etc.)

Elektrizität in allgemeinen Gebäudeteilen

Eventuelle Stromausfälle in allgemeinen Gebäudeteilen (Treppenhaus, Heizung, Aussenbeleuchtung etc.) werden durch die Verwaltung bearbeitet. nehmen Sie zur Kenntnis, dass Stromausfälle zu vorübergehenden Beschränkungen in der Mobilität führen können (elektrische Türen, Tore, Storen, Liftausfall, Heizanlagen etc.). Machen Sie sich bereits heute Gedanken, wie Sie solche Situationen managen können.

Heizung

Sollte der Bund beschliessen, Maximaltemperaturen in Innenräumen festzulegen, wie dies aktuell teilweise spekuliert wird, würden wie diesbezüglich in einem separaten Blogbeitrag informieren.

Energiepreise

Aufgrund von ersten Rückfragen erlauben wir uns den Hinweis, dass der Vermieter keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Elektrizitätswerke und der Gasversorger hat. Auch bei Öl können wir auf die Marktpreise grundsätzlich keinen Einfluss nehmen, können die Lieferpreise jedoch teilweise durch grössere Sammelbestellungen marginal optimieren. Die Weiterverrechnung erfolgt unsererseits jeweils ohne Zuschläge.

Wir sind davon überzeugt, dass wir es gemeinsam schaffen, das Risiko einer Energiemangellage zu reduzieren und durch dauerhafte Anpassung unseres Verbraucherverhaltens gleichzeitig einer nachhaltigen Beitrag zur Reduktion des CO2 Ausstosses zu leisten.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit und Ihre Kenntnisnahme.

Im Dienst Ihrer Immobilie seit 1980: www.gfeller-treuhand.ch. Weitere Informationen zum Thema Energiemangellage auf www.svit.ch