Hinweis Coronavirus – Eingeschränkter Betrieb Gfeller Treuhand und Verwaltungs AG

Liebe Kunden und Kundinnen
Liebe Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen

An der Medienkonferenz vom 16. März 2020 hat der Bundesrat drastische Massnahmen entschieden um das immer mehr ausbreitende Virus einzudämmen. Auch wir als Gfeller Treuhand und Verwaltungs AG haben uns diesbezügliche Gedanken gemacht, wie auch wir unseren Beitrag zur Bekämpfung und Eindämmung dieses Virus beitragen können.

Trotz der aktuell schwierigen Situation hat es für uns als Dienstleister oberste Priorität, den Betrieb bestmöglich aufrecht zu erhalten. Zeitgleich haben wir verschiedene Vorkehrungen zur Sicherung der Gesundheit unserer Mitarbeitenden beschlossen.

Gerne informieren wir Sie über die unsererseits beschlossenen Massnahmen zum Schutz von Ihnen und unseren Mitarbeitenden:

  1. Unsere Büroräumlichkeiten sind mit genügend Desinfektionsmitteln ausgestattet und die gesamte Belegschaft wurde eingehend über Hygienemassnahmen informiert.
  2. Wir verzichten bis auf weiteres auf den Empfang von Betriebsfremden Personen in unseren Betriebsräumlichkeiten.
  3. Gegen Voranmeldung können, in einer neutralen und laufend desinfizierten Zone, Bestellungen bei uns abgegeben und abgeholt werden. Gerne informieren wir Sie telefonisch über den Ablauf.
  4. Unterlagen etc. können uns jederzeit ohne Voranmeldung in den Briefkasten gelegt werden. Der Briefkasten wird täglich geleert.
  5. Alle Mitarbeiter sind telefonisch oder per Mail zu den gewohnten Bürozeiten erreichbar.
  6. Unsere Mitarbeiter wurden angehalten, Aussentermine auf das notwenige Minimum zu beschränken.
  7. Für notwendige und unvermeidliche Aussentermine sind unsere Mitarbeiter angehalten, die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamt für Gesundheit BAG sowie die unseres Verbandes SVIT zu befolgen.
  8. Sämtliche Stockwerkeigentümerversammlungen, welche bis zum 26. April 2020 geplant sind, werden abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Die betroffenen Stockwerkeigentümer erhalten entsprechende Informationsschreiben.
  9. Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben sind nicht von den Anordnungen vom Bund und Kantonen betroffen. Unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften gemäss Ziff. 7 sind Wohnungsabnahmen und -übergaben weiterhin ohne besondere Gefahr möglich.

Aufgrund vom eingeschränkten Betrieb kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie aufgrund der momentanen Situation um Verständnis. Unsere Mitarbeiter tun ihr Mögliches, sämtliche Kundenanfragen- und anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen gute Gesundheit.

Freundliche Grüsse

Geschäftsleitung der Gfeller Treuhand und Verwaltungs AG