Kann die Kündigung zurückgezogen werden (Widerruf der Kündigung)?

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Eine vom Mieter ausgesprochene Kündigung ist definitiv und kann nicht zurückgezogen werden. Es besteht aber die Möglichkeit nach Rücksprache und Einwilligung mit der Verwaltung/Eigentümer, mit Abschluss eines neuen Mietvertrages das Mietobjekt weiter zu mieten.
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