Kündigung im Todesfall

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Wir entbieten den Hinterbliebenen unser herzliches Beileid. Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag im Todesfall nicht erlischt sondern automatisch auf die Erben übergeht. Die Erben können das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfristen und –termine gemäss Mietvertrag auflösen. Möchte zum Beispiel der überlebende Ehegatte/Partner in der Wohnung verbleiben, so können die Erben den Mietvertrag auch ausserterminlich künden und den überlebenden Ehegatten/Partner als Nachmieter vorschlagen. Der Vermieter ist jeweils so rasch wie möglich über den Todesfall zu informieren.
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