Meine Wohnung befindet sich im STWEG, jedoch ist Sie vermietet. Welche Kosten kann ich meinem Mieter weiterverrechnen?

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Heiz- und Betriebskosten welche im Mietvertrag gemäss VMWG 5 ausgegliedert sind, dürfen an Mieter weiterverrechnet werden. Gerne erstellen wir für Sie die Abrechnung an Ihren Mieter. Für eine Offerte senden Sie bitte ein Mail an stweg@gfeller-treuhand.ch
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