Was deckt die Versicherung Gebäudeglas?
Gebäudeverglasungen (inkl. Fassaden und Wandverkleidungen aus Glas und Glasbausteinen) welche mit dem versicherten Gebäude fest verbunden sind oder als eigentliche Bausubstanz verwendet wurden. Als Glas gelten nicht nur Fenster, sondern auch glasähnliche Materialien wie Plexiglas oder andere Kunststoffe, falls sie anstelle von Glas verwendet werden.
Des Weiteren Spültröge, Klosetts, Bidets, Pissoirs, Dusch- und Badewannen, Pissoir- und Dusch-Trennwände, Keramik- Kochplatten sowie auch Firmenschilder und Leuchtreklamen, Gläser versehen mit Schriften, Folien, Lacküberzügen und Malereien, geätztes und sandgestrahltes Glas oder Lichtkuppeln, Glasbestandteile von Sonnenkollektoren, Verkehrsspiegel am versicherten Gebäude oder auf dessen Areal ferner Wand- und Bodenplatten sowie Küchenabdeckungen aus Natur-,Kunststein oder Keramik im Gebäude, in Gebäudebestandteilen und leicht versetzbaren Bauten sowie auf dem dazugehörenden Areal.
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