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Ihr Kompetenzzentrum für Immobilien und Treuhand

Seit über 40 Jahren Ihr Partner für erfolgreiche Immobiliendienstleistungen im Wirtschaftsraum Zürich. Entdecken Sie unsere Leidenschaft für Immobilien!

Service-Center

Herzlich willkommen im Service-Center der Gfeller Treuhand und Verwaltungs AG. Unser Ziel ist es, Ihnen einen exzellenten Service zu bieten und Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Immobilie zur Seite zu stehen. Um Ihnen den bestmöglichen Support zu bieten, haben wir eine umfangreiche Auswahl an Formularen vorbereitet, die Ihnen helfen sollen, Ihre Anliegen effizient und präzise zu klären. Bitte nutzen Sie die unten aufgeführten Links, um direkt auf die entsprechenden Formulare zuzugreifen.

Stockwerk- und Miteigentümer

Auszahlungsverbindung

Anmelde- und Vollmachtsformular

Mieter

Merkblatt Wohnungsrückgabe

Freiwillige Anpassung Nebenkostenbeiträge

Auszahlungsverbindung

Vermarktung

Wieso braucht es einen Makler?

Suchformular Vermarktung

Bewertung

Zustandsaufnahmeprotokoll

Raumaufnahmeprotokoll

Lageklasse Öffentliche Bauten und Sonderbauten

Lageklasse Handel und Dienstleistung

Lageklasse Gewerbe und Industrie

Lageklasse Wohnen

Checkliste für Bewertungsauftrag

Abgrenzungsrichtlinien Fahrnisbauten und Gebäude

Hauswartung

Hauswartspesen

Reglemente / Vorschriften / Empfehlungen

Waschordnung

Merkblatt Schimmelvorbeugung

Merkblatt richtiges Lüften

Merkblatt Grünabfall

Hausordnung

Feuerpolizeiliche Vorschriften Treppenhäusern

Feuerpolizeiliche Vorschriften Gebäude

Feuerpolizeiliche Vorschriften Garage

Eine umfassende Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ)

Unser Ziel ist es, dass Sie rundum zufrieden sind und keine Fragen offen bleiben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne alle Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns auf Sie!

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Tag

Heiz- und Betriebskosten, welche im Mietvertrag gemäss VMWG 5 ausgegliedert sind, dürfen an Mieter weiterverrechnet werden. Gerne erstellen wir für Sie die Abrechnung an Ihren Mieter. Für eine Offerte senden Sie bitte ein E-Mail an info@gfeller-treuhand.ch.

Stockwerk- & MiteigentümerIn

Bei Notfällen ausserhalb unserer Bürozeiten bitten wir Sie, sich mit Ihrem Hauswart oder den öffentlichen Diensten in Verbindung zu setzen.

Stockwerk- & MiteigentümerIn

Fordern Sie dieses leicht erneut per E-Mail info@gfeller-treuhand.ch bei uns an.

Stockwerk- & MiteigentümerIn

Ein Umzug ist immer mit Arbeit verbunden. Folgende Tipps sollen Ihnen dabei helfen: 1. Übergabetermin möglichst früh mit der Verwaltung koordinieren 2. Die Reinigung der Wohnung nimmt viel Zeit in Anspruch. Wir empfehlen deshalb, die Wohnung durch ein Reinigungsunternehmen reinigen zu lassen 3. Überprüfen Sie, ob allfällige kleine Reparaturen anstehen, welche Sie selbst erledigen können (defekte Leuchtmittel ersetzen, Backofenbleche ersetzen, fehlende Zahngläser ersetzen, etc.) 4. Melden Sie Ihre Adressänderung frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle und den Werken. 5. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt für die Wohnungsrückgabe, welches Sie mit der Kündigungsbestätigung erhalten oder in unserem Service Center herunterladen können.

MieterIn

Sie wollten mehr als gewohnt und genau dies ist auch das Ziel des Rahmenvertrags mit der Zürich Versicherung, welche Gfeller Treuhand und Verwaltungs AG anbietet. Mehr Deckung zu günstigeren Konditionen. Eigentümer einer Mietliegenschaft können per Kommunikationsplattform oder per E-Mail an Ihre zuständige Bewirtschafterin gelangen und den Versicherungswechsel so ins Rollen bringen. Als Eigentümer innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft können Sie einen Versicherungswechsel mittels Antrag an die Stockwerkeigentümerversammlung erwirken.

Stockwerk- & MiteigentümerIn

Falls Sie hohe Nachzahlungen aus den Nebenkosten erhalten, können Sie mittels Kommunikationsplattform oder per E-Mail mit dem Formular für eine Akontoanpassung, die zu niedrig angesetzten Akontobeträge pro Monat freiwillig erhöhen. Diese freiwillige Erhöhung hat keinen Einfluss auf den Nettomietzins.

MieterIn

Sie deckt Gebäudeverglasungen (inkl. Fassaden und Wandverkleidungen aus Glas und Glasbausteinen), welche mit dem versicherten Gebäude fest verbunden sind oder als eigentliche Bausubstanz verwendet wurden. Als Glas gelten nicht nur Fenster, sondern auch glasähnliche Materialien wie Plexiglas oder andere Kunststoffe, falls sie anstelle von Glas verwendet werden. Des Weiteren Spültröge, Klosetts, Bidets, Pissoirs, Dusch- und Badewannen, Pissoir- und Dusch-Trennwände, Keramik- Kochplatten sowie auch Firmenschilder und Leuchtreklamen, Gläser versehen mit Schriften, Folien, Lacküberzügen und Malereien, geätztes und sandgestrahltes Glas oder Lichtkuppeln, Glasbestandteile von Sonnenkollektoren, Verkehrsspiegel am versicherten Gebäude oder auf dessen Areal ferner Wand- und Bodenplatten sowie Küchenabdeckungen aus Natur-, Kunststein oder Keramik im Gebäude, in Gebäudebestandteilen und leicht versetzbaren Bauten sowie auf dem dazugehörenden Areal.

MieterIn

Nach der Wohnungsübergabe haben Sie 14 Tage Zeit, um uns noch weitere Mängel zu melden. Bitte melden Sie uns die jeweiligen Mängel mit einem kurzen Beschrieb und allfälligen Fotos. Sie können uns dies per Kommunikationsplattform oder per E-Mail zukommen lassen.

MieterIn

Aufgrund der 30-tägigen Einsprachefrist, werden die Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen frühestens 30 Tage nach Erhalt der Abrechnung ausbezahlt. Um Überschneidungen und grössere Umtriebe zu vermeiden, werden die Guthaben innert 45 Tagen ausbezahlt.

MieterIn

Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter, respektive bei der Verwaltung eintreffen. Wenn Sie zum Beispiel auf Ende Juni kündigen wollen, muss das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstag vor dem 31. März beim Vermieter eingetroffen sein. Ausschlaggebend ist also nicht das Datum des Poststempels, sondern der effektive Posteingang beim Vermieter.

MieterIn

Wer seine Wohnung künden will, muss die vertraglichen Kündigungsfristen und –termine einhalten. Der Kündigungstermin ist der Tag, auf den das Mietverhältnis gemäss Mietvertrag aufgelöst werden kann (im Normalfall auf Ende des Monats). Die Kündigungsfrist ist die vorgeschriebene Mindestdauer zwischen dem Kündigungszeitpunkt und dem Kündigungstermin (Auszugstermin). Werden die Kündigungsfristen oder der Kündigungstermin nicht eingehalten, so gilt dies als ausserterminliche Kündigung. Bei ausserterminlichen Kündigungen muss der Mieter einen Nachmieter stellen, der solvent sowie zumutbar ist und den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Der Mieter haftet solange für das Mietverhältnis, bis ein Nachmieter gefunden wurde, längstens jedoch bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin gemäss Mietvertrag. Auch bei einer ausserterminlichen Kündigung ist eine Minimalfrist von einem Monat auf Ende eines Monatsendes, ausser Dezember, einzuhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig durch sämtliche Mietparteien unterzeichnet sein. Die Nichteinhaltung der Formvorschriften hat die Nichtigkeit der Kündigung zur Folge. Die Kündigung muss nicht begründet werden. Unter Familienwohnung versteht sich eine Wohnung, in welcher ein Ehepaar oder eingetragene Partner mit oder ohne Kinder wohnen. Im Fall einer Familienwohnung müssen beide Ehegatten oder registrierte Partner die Kündigung unterzeichnen, auch wenn sie den Mietvertrag nicht gemeinsam unterschrieben haben. Eine Familienwohnung kann also nur gekündet werden, wenn beide Ehegatten oder eingetragenen Partner einverstanden sind. Ist die Kündigung nicht von beiden Ehegatten oder eingetragenen Partnern unterzeichnet, so ist diese nicht gültig.

MieterIn

Ein Bankenwechsel ist nicht unüblich. Falls die uns bekannt gegebene Zahlverbindung für Auszahlung sämtlicher Art von Guthaben nicht mehr stimmen sollte, können Sie uns gerne mittels des Auszahlungstalons die neuen Daten mitteilen. Bitte denken Sie daran, Solidarhafter müssen das Dokument gemeinsam unterzeichnen. Den Auszahlungstalon finden Sie in unserem Service-Center. Das ausgefüllte Formular können Sie Kommunikationsplattform oder per E-Mail Ihrem zuständigen Bewirtschafter senden. Falls Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie die Mitteilung auch an folgende E-Mail machen: info@gfeller-treuhand.ch.

MieterIn

Wenn das Einloggen auf der Kommunikationsplattform nicht funktionieren sollte, starten Sie als erstes die Seite www.gfeller-treuhand.ch neu. Beachten Sie bei der Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes die Gross-/ Kleinschreibung sowie allfällig genutzte Sonderzeichen. Wenn dies alles nichts nützt, dürfen Sie sich gerne per E-Mail an info@gfeller-treuhand.ch wenden.

Stockwerk- & MiteigentümerIn

Damit wir den Auftrag des zuständigen Anbieters korrekt erteilen können, bitten wir Sie, Ihren Plombierungsauftrag per Kommunikationsplattform oder per E-Mail dem zuständigen Bewirtschafter zu erteilen. Falls Sie nicht wissen wer für Sie zuständig ist, können Sie die Mitteilung auch an folgende E-Mail machen: info@gfeller-treuhand.ch.

MieterIn

Eine vom Mieter ausgesprochene Kündigung ist definitiv und kann nicht zurückgezogen werden. Es besteht aber die Möglichkeit nach Rücksprache und Einwilligung mit der Verwaltung/Eigentümer, mit Abschluss eines neuen Mietvertrages das Mietobjekt weiter zu mieten.

MieterIn

Sie möchten Ihre Wohnung teilweise oder ganz untervermieten? Dies benötigt eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Bitte senden Sie eine Kopie des Untermietvertrages an den für Sie zuständigen Bewirtschafter. Falls Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie die Mitteilung auch an folgende E-Mail machen: info@gfeller-treuhand.ch. Nach Erhalt der Unterlagen werden wir diese prüfen und Stellung dazu nehmen.

MieterIn

Wir entbieten den Hinterbliebenen unser herzliches Beileid. Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag im Todesfall nicht erlischt, sondern automatisch auf die Erben übergeht. Die Erben können das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfristen und –termine gemäss Mietvertrag auflösen. Möchte zum Beispiel der überlebende Ehegatte/Partner in der Wohnung verbleiben, so können die Erben den Mietvertrag auch ausserterminlich künden und den überlebenden Ehegatten/Partner als Nachmieter vorschlagen. Der Vermieter ist jeweils so rasch wie möglich über den Todesfall zu informieren.

MieterIn

Herzliche Gratulation! Bitte senden Sie Ihrem zuständigen Bewirtschafter via Kommunikationsplattform oder per E-Mail den Eheschein zu. Zudem können Sie ganz einfach auch über die Kommunikationsplattform neue Namensschilder bestellen. Falls Sie nicht wissen wer für Sie zuständig ist, können Sie die Mitteilung auch an folgende E-Mail machen: info@gfeller-treuhand.ch.

MieterIn

Wir verkaufen Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Neubauprojekte in Dübendorf, dem Grossraum Zürich und den angrenzenden Regionen. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch eine persönliche Offerte.

Vermarktung

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Unsere Leistungen umfassen: • Marktwertschätzung und Zielgruppenanalyse • Individuelles Vermarktungskonzept • Koordination der Besichtigungen und Interessentenprüfung • Vertragsvorbereitung in Zusammenarbeit mit dem Notariat • Begleitung bis zur öffentlichen Beurkundung und Eigentumsübertragung Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihr Verkaufsvorhaben unverbindlich zu besprechen.

Vermarktung

Ja – im Zusammenhang mit einem Vermarktungsmandat - begleiten wir Sie bei der Erstellung der Begründungsurkunde, des Reglements sowie der Nutzungs- und Verwaltungsordnung und bringen aktuelles Praxiswissen aus unserer Bewirtschaftung ein. Dank aktueller Einblicke in die Bewirtschaftung von Mit- und Stockwerkeigentümergemeinschaften können wir rechtliche, organisatorische und praktische Aspekte vorausschauend berücksichtigen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur Vermarktung Ihres Projektes und der Begründung von Stockwerkeigentum.

Vermarktung

Ja – wir sind spezialisiert auf die Vermarktung von Neubauprojekten jeder Grösse, von kleineren Mehrfamilienhäusern bis hin zu umfangreichen Überbauungen. Lassen Sie sich jetzt zu Ihrem Neubauprojekt beraten.

Vermarktung

Sie erhalten regelmässige Rückmeldungen und ein strukturiertes Reporting zum aktuellen Stand der Interessenten und Massnahmen während der kompletten Vermarktungszeit. Fordern Sie ein Beispiel-Reporting an.

Vermarktung

Wir kombinieren führende Online-Portale, Social Media und unser Netzwerk sowie, auf Wunsch hin, auch Publikationen in Print-Medien. Lassen Sie sich in einem persönlichen Termin unsere Marketinginstrumente erläutern.

Vermarktung

Ja – nach dem Erstgespräch sowie der Besichtigung des Objektes und/oder Durchsicht der notwendigen Unterlagen, senden wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot mit allen Leistungen und transparenten Konditionen. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an.

Vermarktung

• Die Mietzinsdefinition auf Basis aktueller Marktdaten und unserer regionalen Markterfahrung. • Erstellung eines individuellen Vermietungskonzepts und Vermarktung der Objekte • Digitale Einreichung der Bewerbungsunterlagen durch Interessenten • Elektronische Bonitäts- und Referenzprüfung • Digitaler Versand der Mietverträge. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über den Ablauf Ihrer Erstvermietung.

Vermarktung

Wir kombinieren regionale Markterfahrung, digitale Prozesse und persönliche Betreuung aller Interessenten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Vermarktung

Nach der Vermietung übergeben wir alle Unterlagen direkt an unser Bewirtschaftungsteam, das ab Einzug der Mieter alle administrativen und technischen Aufgaben übernimmt. Wir erklären Ihnen gerne, wie dieser Übergang gestaltet wird.

Vermarktung

Eine fundierte Einschätzung ist Grundlage für Verkauf, Vermietung, Finanzierung oder Nachlassregelungen und schützt vor unrealistischen Erwartungen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich zur Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Bewertung

Unsere Experten besichtigen Ihr Objekt vor Ort und/oder prüfen die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Durchsicht der regionalen Daten, prüfen Lage und Zustand und erstellen ein schriftliches Wertgutachten basierend auf Vergleichsdaten aus Dübendorf, dem Grossraum Zürich und den umliegenden Regionen. Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Termin.

Bewertung

Ja – Sie erhalten ein strukturiertes Dokument mit allen Grundlagen, dem Marktwert sowie ein Vorschlag zum Verkaufspreis. Fordern Sie Ihre schriftliche Bewertung an.

Vermarktung

Unsere Einschätzungen basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung und tiefem Wissen des regionalen Marktes. Sie profitieren von gebündelter Fachkompetenz, klaren Abläufen und einem nahtlosen Übergang von der Einschätzung des Marktwertes, in die Vermarktung und danach in die Bewirtschaftung. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Vorgehensweise im Detail.

Vermarktung

Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Fertigstellung: • Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung • Kosten- und Terminplanung • Ausschreibungen und Vergabe • Qualitätskontrolle und Abnahme • Entwicklung von Nutzungskonzepten und Vermarktungsstrategien Kontaktieren Sie uns, um Ihr Bauprojekt gemeinsam zu planen.

Vermarktung

Für private Bauherren, Investoren und Institutionen, die eine professionelle Begleitung in allen Projektphasen wünschen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Vorhaben.

Vermarktung

Unser Schwerpunkt liegt in Dübendorf, dem Grossraum Zürich und den angrenzenden Regionen. Wir prüfen auf Wunsch auch Projekte in weiteren Gebieten.

Vermarktung

Ja – wir entwickeln frühzeitig ein passendes Vermarktungskonzept und übernehmen auf Wunsch den Verkauf oder die Erstvermietung sowie die Bewirtschaftung der Wohnungen und/oder Häuser. Wir informieren Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Vermarktung

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns jetzt!